Die Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS)
Das habituelle, harmlose Schnarchen und die leichte bis mittelschwere Schlafapnoe kann durch eine Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) behandelt werden und einen erholsamen Schlaf fördern.
SomnoDent Flex
Die Unterkieferprotrusionsschiene ist ein individuell nach Maß angefertigtes, einstellbares intraorales Hilfsmittel, das aus einer Ober- und Unterkieferschiene besteht. Mit Hilfe von „Flügeln“ oder Stegen wird der Unterkiefer sanft vorverlagert und hier gehalten. Dadurch wird die Zunge ebenfalls vorne gehalten. So wird verhindert, dass die Zunge im Schlaf nach hinten sinkt und die erschlaffte Rachenmuskulatur kollabiert. Die Atemwege bleiben während des Schlafens offen, das Schnarchen und die Atemaussetzer werden deutlich reduziert, oft sogar ganz beseitigt.
SomnoDent Flex in Funktion
Diese Therapie kann auch als Alternative bei schwe-ren OSA, wenn eine CPAP Therapie nicht toleriert wird, angewendet werden. Die Schlafapnoe-Schiene wird individuell hergestellt und auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten abgestimmt.
SomnoDent Flex in Funktion
Sie ist leicht und besteht aus biokompatiblem Mate-rial. Sie hat einen hohen Tragekomfort, erlaubt eine normale Mundöffnung und auch das Sprechen und Trinken ist möglich. Sie ist einfach zu reinigen und handlich auf Reisen. Die Unterkieferprotrusionsschiene wird von Ihrem Zahnarzt hergestellt.
Die Nasale Überdruck Beatmung (CPAP)
Die CPAP-Therapie findet ihre Anwendung bei der mittleren bis schweren obstruktiven Schlafapnoe. Mittels einer Therapiemaske wird ein kontinuierlicher Luftdruck auf die oberen Atemwege ausgeübt und hält sie offen. Dieser Luftdruck verhindert während des Schlafens einen Kollaps der oberen Atemwege. Die CPAP-Therapie ist nichtinvasiv, wird von einem Schlafmediziner/Pulmologen verordnet und kann die Symptome der OSA beseitigen.
Erstattung durch die Krankenkasse
Die Behandlung des Schnarchens und der Schlafapnoe mit einer Unterkieferprotrusionsschiene ist im Gebührenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Das zahnärztliche Honorar für Diagnose und Beratung sowie die Herstellungskosten der UKPS im Speziallabor werden als Privatleistung in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach den Positionen der GOZ/GOÄ (Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte).
Bei einer nachgewiesenen CPAP Intoleranz kann es durchaus sinnvoll sein, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob sie sich anteilig an den Kosten beteiligen.
Bei der privaten Krankenkasse ist die anteilige oder komplette Kostenübernahme abhängig vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag und sollte im Vorfeld abgeklärt werden.